Seit kurzem gibt es nicht nur die Allergenkennzeichnung für “glutenhaltige Lebensmittel”, sondern es muss auch gekennzeichnet werden, dass Dinkel zur Großfamilie “Weizen” gehört.

Die Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz fordert nun, dass der Dinkel als eine Weizenart gekennzeichnet wird, was wir hiermit tun:

Dinkel gehört zur Großfamilie der Süßgräser, zu welchen auch der klassische Weizen gehört.

Aus diesem Grund ist der Dinkel ab sofort mit einem Sternchen und Fußnote gekennzeichnet.